Urteil des VG Düsseldorf vom 25.09.2017

Neue Hinweise zum Schallschutz sollen auch für laufende Genehmigungsverfahren gelten.

 

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat eine „rückwirkende“ Anwendungspflicht der neuen LAI-Hinweise und des „Interimsverfahrens“ auf eine bereits im vergangenen Jahr erteilte, aber aufgrund eines Drittwiderspruchs noch nicht bestandskräftige Genehmigung angenommen. (Az.: 28 L 3809/17 vom 25.09.2017).