Gutachten für Neudorf bestätigt Bedenken

Inzwischen liegt der Bürgerinitiative Windkraft im Spessart (BI) auch das vom Projektierer ABO Wind in Auftrag gegebene avifaunistische Gutachten zur Aktivität der Fledermäuse im Untersuchungsgebiet am Windpark Wächtersbach Neudorf aus 2013 vor.

 

Dieses Gutachten war die Basis für das Genehmigungsverfahren der Windkraftanlagen und wurde vom Regierungspräsidium Darmstadt erst zur Verfügung gestellt, nachdem die BI über ein Vorstandsmitglied Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt eingereicht hatte. Das der BI jetzt vorliegende Gutachten aus dem Jahr 2013 bestätigt die bisherigen Bedenken der BI voll und ganz. Es macht auch nachvollziehbar, warum.. kompletten Artikel lesen bei VORSPRUNG ONLINE