Können Anwohner von Windindustrie-Anlagen Minderheitenrechte beanspruchen?

Dieser Aufsatz des Allgemeinmediziners und Vernunftkraft-Mitglied Stephan Kaula beleuchtet die vielleicht überraschende Frage, ob durch die politische Umsetzung der “Energiewende” in Deutschland Windindustrieanlagen-Anwohner zu einer gesellschaftlich diskriminierten Minderheit geworden sind.

 

Einleitung

Auf den ersten Blick scheint es überraschend und gewagt zu sein, Anwohner von Windindustrieanlagen mit einer verfolgten ethnischen oder religiösen Gruppe zu vergleichen. Und irgendwie entsteht da auch ein Gefühl, ungerecht gegenüber wirklich Verfolgten zu sein.

 

Um diesen auftretenden inneren Widerstreit zu versachlichen, ist es hilfreich, sich auf die wissenschaftliche Definition zu beziehen: Was ist eine gesellschaftlich benachteiligte Minderheit und wann sollte diese einen besonderen Schutz erfahren?

 

Eine Minderheit ist ein zahlenmäßig kleinerer Teil einer Gesamtheit, der sich von ihr in einem bestimmten Aspekt unterscheidet, wie in Ethnie, Sprache, Verhalten, Religion, Moralvorstellungen, Sexualität. Unter dem Einfluss der amerikanischen Soziologie wurde der Begriff in den letzten 50 Jahren auf praktisch alle Gruppen erweitert, deren Auftreten von den vorherrschenden Verhaltensweisen abweicht, Ein Schutzbedarf dieser Minderheit besteht laut Völkerrecht, wenn die Mehrheit diese Minderheit dominiert, sie schlechter oder als minderwertig behandelt und ihr weniger Einfluss gewährt, als dem Rest der Bevölkerung..

 

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Beitrag erschien zuerst bei Vernunftkraft Bundesinitiative und EIKE.