Der forcierte Windkraftausbau ist verfassungswidrig

17.09.2019

 

Ohne Folgenabschätzung und Folgenabwägung verstößt das Vorhaben der Bundesregierung, die Zahl der Windkraftanlagen zu verdoppeln, gegen Artikel 20a Grundgesetz, sagt der Verfassungsrechtler Dietrich Murswiek.

Die Kolumne bei Tichys Einblick lesen: Der forcierte Windkraftausbau ist verfassungswidrig

 

Ein weiterer Artikel von Dietrich Murswiek erschien  in der FAZ+ unter dem Titel “Klimaschutz gegen Umweltschutz“. (fachartikel Recht)