Runderlass und Verwaltungsvorschrift Naturschutz/Windenergie Hessen

Windkraft erhält Vorfahrt! Naturschutz bleibt auf der Strecke!

 

Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen haben am 17. Dezember 2020 den gemeinsamen Runderlass einer Verwaltungsvorschrift „Naturschutz/Windenergie“ veröffentlicht.

 

 

 

Der Runderlass kann hier eingesehen werden.

 

 

 

Der Staatsanzeiger vom 04.01. kann hier abgerufen werden.