Wir danken Christoph Wein ganz herzlich für Musik und Text. Aufgenommen wurde das nicht fröhliche Lied im Tonpol Musikstudio (Potsdam) von Ruben Wittchow. Erlebt werden die Inhalte in ganz Deutschland.
In diesem Beitrag vom 2. März 2017 beschreibt der MDR die Auswirkungen des Windkraftausbaus auf Mensch, Natur und Landschaft außerhalb der Metropolen.
VERSCHIEDENE ABHANDLUNGEN ZUR BEDEUTUNG DER NATUR für den Menschen zur ERHOLUNG usw... Ein GRUNDbedürfnis - GrundRECHT?!
Quelle: https://natgesis.bfn.de/natgesis_nutzen-und-schutz-natur.html
Erholung in Natur und Landschaft im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
§ 56 Betreten der Flur
(1) Die Länder gestatten das Betreten der Flur auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung auf eigene Gefahr.
(2) Sie können weitergehende Vorschriften erlassen.
(3) Sie können auch das Betreten aus wichtigen Gründen, insbesondere aus solchen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Feldschutzes und der landwirtschaftlichen
Bewirtschaftung, zum Schutz der Erholungsuchenden oder zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Grundstücksbesitzers einschränken sowie
andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem Betreten gleichstellen.
(4) Die erlaubnisfreie Benutzung von oberirdischen Gewässern richtet sich nach den §§ 23 und 24 des Wasserhaushaltsgesetzes sowie den Wassergesetzen der
Länder.
§ 57 Bereitstellen von Grundstücken
(1) Der Bund stellt in seinem Eigentum oder Besitz stehende Grundstücke, die sich nach ihrer Beschaffenheit für die Erholung der Bevölkerung eignen, wie
1. Ufergrundstücke,
2. Grundstücke mit schönen Landschaftsbestandteilen,
3. Grundstücke, über die sich der Zugang zu nicht oder nicht ausreichend zugänglichen Wäldern, Seen oder Meeresstränden ermöglichen lässt, im angemessenen Umfang für die Erholung
bereit, soweit dies mit einer nachhaltigen Nutzung und den sonstigen Zielen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist und eine öffentliche Zweckbindung nicht
entgegensteht.
(2) Die Länder sollen für ihren Bereich sowie für die Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstige Personen des öffentlichen Rechts in sinngemäßer Anwendung des Absatzes 1 Vorschriften über
das Bereitstellen von Grundstücken zum Zweck der Erholung erlassen.
Doch die gesundheitsfördernde Wirkung der Natur geht über Erholung und Entspannung hinaus. Naturerfahrung und -erlebnis sind wichtige Aspekte der Persönlichkeitsentwicklung. Positive Naturerfahrungen stärken das Lebensgefühl, schulen die sinnliche Wahrnehmung und das ästhetische Empfinden, vermindern Aggressivität, fördern Aufmerksamkeit, Konzentration und Wahrnehmungsfähigkeit sowie die Ausbildung motorischer Fähigkeiten. Schon die Möglichkeit, Natur betrachten zu können, unterstützt laut verschiedener Studien (Kaplan 1995; Ulrich 1983) die Erholung von Stress und psychischer Müdigkeit. Stress wird in naturnaher Umgebung schneller abgebaut als im bebauten Umfeld. Ein Grund dafür ist, dass man sich in natürlicher Umgebung generell ausgeglichener fühlt als in bebauter (Tyrväinen et al. 2005: 86). Die emotionale Bewertung von Landschaftstypen ist dabei sehr unterschiedlich. Während parkartige Kulturlandschaften und Wasserflächen favorisiert werden, können ursprüngliche und wilde Landschaften Unbehagen auslösen. Am wenigsten schätzen Erholungssuchende landwirtschaftlich genutzte Flächen (Kaltenborn & Bjerke 2002).
Besonders bei aktiver Erholung kommt die gesundheitsfördernde Wirkung von Natur und Landschaft zum Tragen. Bewegung und Sport gehören zu den wichtigsten präventiven und gesundheitsfördernden Maßnahmen gegen die so genannten Zivilisationskrankheiten wie kardiovaskuläre Erkrankungen, Schlaganfall, Diabetes mellitus (Typ II), Osteoporose und Depression. Neuere Erkenntnisse belegen, dass bewegungsfreundlich gestaltete und als bewegungsattraktiv wahrgenommene Umgebungen zu körperlicher Aktivität motivieren (Bird 2004). Darüber hinaus zeigen Studien einen synergistischen Effekt von Natur und Bewegung. Wurden Probanden während des Sports Bilder von schönen Landschaften gezeigt, stieg deren Selbstwertgefühl (Pretty et al. 2005).